Allgemeine Geschäftsbedingungen
YEEBRA GmbH
Hannes Müller
Gutenbergstraße 23
3430 Tulln
Österreich
Stand: 11. April 2025
1. Vertragsgegenstand, Begriffsbestimmungen
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB") gelten für die Rechtsbeziehungen zwischen der YEEBRA GmbH, Gutenbergstraße 23, Tulln, Österreich (im Folgenden „YEEBRA") und ihren Vertriebsgebern (im Folgenden „USER").
1.2 YEEBRA bietet über die Internetseite www.yeebra.com (im Folgenden „Website") Dienstleistungen im Bereich Vermarktung, Vertrieb und Abrechnung von Tonaufzeichnungen für Künstler, Produzenten, Labels und sonstige USER an.
1.3 USER erklärt, dass mit der Zusammenarbeit mit YEEBRA eine auf Dauer angelegte wirtschaftliche Tätigkeit verfolgt wird und er daher Unternehmer i.S.d. § 1 UGB ist. YEEBRA ist berechtigt, einen geeigneten Nachweis hierfür zu verlangen.
1.4 YEEBRA stellt die von USER auf der Website hochgeladenen Tonaufnahmen sowie vom USER hochgeladenes und von YEEBRA erstelltes Begleitmaterial zu den Tonaufnahmen inkl. Metadaten (die Gesamtheit der Tonaufnahmen und einzelne Tonaufnahmen sowie die Gesamtheit und einzelne Bestandteile des Begleitmaterials inkl. sämtliche oder einzelne Metadaten im Folgenden „Repertoire") ihren Vertragspartnern zum Zweck der öffentlichen Zugänglichmachung auf Streamingplattformen, in Downloadstores, in sämtlichen Arten von Onlineportalen (auch Abo‐Portale und werbefinanzierte Plattformen), auf Downloadportalen für Telefonklingeltönen in Webradios etc. (im Folgenden „Stores") zur Verfügung. Ferner übernimmt YEEBRA die Abrechnung der Erlöse aus der Verwertung des Repertoires über die Stores. YEEBRA ist berechtigt, sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtungen der Leistungen Dritter zu bedienen.
1.5 Um als Rechteinhaber die Dienstleistungen von YEEBRA in Anspruch zu nehmen, ist es erforderlich, YEEBRA-Mitglied zu sein. Für die Mitgliedschaft ist die auf der Website beschriebene Gebühr (im Folgenden „Membership Fee") zu entrichten. Mitglieder müssen geschäftsfähig sein. Mit Buchung einer Mitgliedschaft kommt zwischen USER und YEEBRA ein Vertrag über den Vertrieb des Repertoires gemäß den auf der Website von YEEBRA kommunizierten Bedingungen der Mitgliedschaft unter Geltung dieser AGB zustande. USER kann über die Website Musiktitel, die durch YEEBRA vertrieben und vermarktet werden sollen, auf der Website hochladen oder löschen und die diesbezüglichen Abrechnungsunterlagen einsehen.
1.6 Zusätzlich zum Repertoire kann der USER weitere Inhalte z. B. Cover Artwork, Biografien, Fotos und Zusatzinformationen auf der Website einstellen („Begleitmaterial").
2. Registrierung, Kundenkonto, Abrechnung
2.1 Für die Nutzung der Dienstleistungen von YEEBRA ist es erforderlich, dass der USER einen Account auf der Website registriert.
USER verpflichtet sich, sämtliche Datenfelder vollständig und korrekt auszufüllen. USER hat sich mit seinem vollständigen bürgerlichen Namen zu registrieren. USER ist verpflichtet, YEEBRA Änderungen der Daten unverzüglich mitzuteilen.
YEEBRA ist berechtigt, von USER geeignete Nachweise zu verlangen, um den USER zu identifizieren. Falls USER an einer Identifikation seiner Person nicht mitwirkt oder eine zweifelsfreie Identifikation aus sonstigen Gründen nicht möglich ist, wird das vom USER bereitgestellte Repertoire von YEEBRA nicht an die Vertragspartner geliefert. YEEBRA ist i.ü. berechtigt, die Mitgliedschaft des USERS zu kündigen und/oder Abrechnungen und Zahlungen bis zu einer zweifelsfreien Identifikation von USER zurückzuhalten.
2.2 USER nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass die auf der Website und insbesondere im Account eingegebenen Daten verarbeitet werden. Unrichtig oder nicht ausgefüllte Datenfelder können zu Fehlern führen, durch welche die Rechte von USER beeinträchtigt werden können. Allfällige daraus resultierende Nachteile nimmt der User zur Kenntnis.
2.3 YEEBRA richtet für den USER ein virtuelles Kundenkonto ein, auf welchem die Einnahmen aus dem Repertoire von USER angezeigt werden. USER kann jederzeit Einblick in das Kundenkonto nehmen.
2.4 Die dem USER aus der Nutzung des Repertoires durch die Vertragspartner von YEEBRA zustehenden Nettoeinnahmen schreibt YEEBRA (ggf. zuzüglich gesetzl. MwSt.) abzüglich einer Transaktionsgebühr von 3% für die Zahlungsdienstleister, maximal EUR 99,- pro Auszahlung, dem Kundenkonto von USER nach Eingang der Einnahmen gut. Die Auszahlung der Einnahmen erfolgt jederzeit auf Anfrage von USER, Mindestauszahlungsbetrag sind EUR 12,-.
Eingegangen sind Einnahmen erst dann, wenn die Einnahmen YEEBRA von ihren Vertragspartnern endgültig abgerechnet und an YEEBRA ausgezahlt worden sind. Gutschriften an USER stehen unter dem Vorbehalt einer Nachprüfung, Korrektur und Rückforderung im Falle einer fehlerhaften oder unberechtigten Gutschrift.
Nettoeinnahmen sind die tatsächlichen Zahlungseingänge bei YEEBRA abzüglich Steuern. Sofern Vertragspartner Repertoire an YEEBRA abrechnen, welches USER nicht selbst bei YEEBRA angemeldet und YEEBRA zum digitalen Vertrieb zur Verfügung gestellt hat, z. B.: DJ Mixes oder DJ Sets, welche von Dritten in den Stores eingestellt worden sind und deren Gegenstand das Repertoire oder Teile daraus sind, wird YEEBRA auch diese Nettoeinnahmen an USER abrechnen.
2.5 YEEBRA ist berechtigt etwaige Schadensersatzforderungen gegen USER wegen Vertragsverletzungen durch USER mit dem Guthaben auf dem Kundenkonto zu verrechnen oder über andere vom USER freigegebene Zahlungsmethoden (z. B.: SEPA-Lastschrift, PayPal) einzuziehen.
2.6 Gutschriften auf das Kundenkonto von USER erfolgen innerhalb von 60 Tagen nach Gutschrift auf dem Konto von YEEBRA. USER nimmt zur Kenntnis, dass Gutschriften auf dem Kundenkonto unter den in diesen AGB geregelten Voraussetzungen (z.B. bei künstlichem Streaming, Ziff. 6.1) vorläufig sind und bei Fehlern korrigiert oder zurückgefordert werden können.
2.7 USER ist jederzeit berechtigt, sofern keine Auszahlungssperre gem. Ziff. 6.3 besteht, seinem Kundenkonto den etwaigen positiven Saldo zu entnehmen (als Gesamtbetrag). USER trägt alle im Zusammenhang mit der Entnahme anfallenden Gebühren und Kosten. YEEBRA ist berechtigt Transaktionsgebühren in Höhe von 3% der ausbezahlten Nettoeinnahmen, maximal EUR 99,- pro Auszahlungsvorgang, bei der Auszahlung in Abzug zu bringen.
2.8 Dem USER ist bewusst, dass YEEBRA Abrechnungen an USER nur auf Basis der YEEBRA von ihren Vertragspartnern übermittelten Abrechnungen erstellen und Auszahlungen an USER nur insoweit tätigen kann, als Einnahmen tatsächlich von YEEBRA vereinnahmt worden sind.
2.9 USER ist berechtigt, die die Nettoeinnahmen von USER betreffenden Bücher von YEEBRA einmal jährlich durch einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Rechtsanwalt, Buchprüfer oder Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen. Die Kosten der Prüfung trägt der USER, es sei denn, die Prüfung ergibt eine Abweichung um mehr als 5 % pro Kalenderjahr zum Nachteil von USER. In diesem Fall trägt YEEBRA die anfallenden Kosten.
3. Upload durch USER und Weiterleitung an Stores durch YEEBRA
3.1 Repertoire muss im Dateiformat in einem unkomprimierten Audio-Formatgemäß den Spezifikationen auf der Website hochgeladen werden. USER nimmt zur Kenntnis, dass andere Dateiformate von YEEBRA nicht bearbeitet und nicht weitergeleitet werden können. YEEBRA wird das Repertoire in (auch ungeschützte) Dateiformate konvertieren, die von den Vertragspartnern von YEEBRA vorgegeben werden und an die Vertragspartner weiterleiten. YEEBRA ist berechtigt, Tracks auch an neu dazugekommene Vertragspartner zur Veröffentlichung weiter zu leiten. USER nimmt zur Kenntnis, dass YEEBRA das Repertoire nicht inhaltlich kontrolliert, bearbeitet oder korrigiert, sondern nur soweit erforderlich das Dateiformat konvertiert. Den vom USER hochgeladenen Soundfiles werden die vom USER hochgeladenen Begleitmaterialien und Metadaten beigefügt. USER hat keinen Anspruch auf die Veröffentlichung weiterer Metadaten oder sonstiger Daten. YEEBRA ist berechtigt, die Soundfiles und Metadaten auf Vorgabe der Vertragspartner zu kürzen.
3.2 YEEBRA konvertiert sofern erforderlich die vom USER hochgeladenen Soundfiles und Metadaten und leitet sie an ihre Vertragspartner weiter. YEEBRA hat keinen Einfluss darauf, ob ihre Vertragspartner das Repertoire veröffentlichen und wie das Repertoire in den Stores der Vertragspartner präsentiert wird. Dementsprechend hat USER gegenüber YEEBRA keinen Anspruch auf Veröffentlichung bzw. eine bestimmte Art der Veröffentlichung des Repertoires bei bestimmten Vertragspartnern. YEEBRA ist nicht verpflichtet, über die gebuchten Dienstleistungen hinausgehende Dienstleistungen wie z.B. weitere Marketingaktivitäten zu erbringen.
4. Rechteeinräumung
4.1 USER räumt YEEBRA an dem Repertoire sämtliche Nutzungsrechte exklusiv für die Dauer der Mitgliedschaft ein, welche zur Tätigkeit von YEEBRA und die Nutzung des Repertoires durch die Vertragspartner von YEEBRA notwendig sind. YEEBRA ist insbesondere berechtigt, die erforderlichen Nutzungsrechte an dem Repertoire in allen heute und zukünftig bekannten Formaten im eigenen Namen an ihre Vertragspartner zum Zweck der Verfügbarmachung an Endkunden zu lizensieren.
4.2 Die Rechteeinräumung erfolgt für die Soundfiles und das Begleitmaterial nebst Metadaten jeweils mit dem Upload auf die Website. YEEBRA erwirbt somit mit Upload die in diesen AGB definierten Nutzungsrechte inkl. insbesondere das unbeschränkte exklusive Vertriebs‐ und Vermarktungsrecht zur Nutzung in den Stores sowie das Recht zum Digital Rights Management (DRM) an sämtlichen auf die Website hochgeladenen Werken und insbesondere Soundfiles.
4.3 Das exklusive Vertriebs‐ und Vermarktungsrecht umfasst insbesondere das Recht, das jeweiligen Soundfile in digitaler, nicht physischer Form den Vertragspartnern von YEEBRA anzubieten und/oder zur Verfügung zu stellen, damit diese das Soundfile verwerten und öffentlich zugänglich machen, z.B. durch Einstellen und Verfügbarmachen in den Stores. User ist nicht berechtigt, diese Rechte an Dritte weiterzugeben. YEEBRA übt die Rechte im eigenen Namen aus. YEEBRA ist berechtigt, das Repertoire nach eigenem Ermessen Dritten anzubieten und selbst oder durch Dritte in Stores einzustellen und einstellen zu lassen.
4.4 Die Rechteeinräumung an dem Repertoire erfolgt für eine räumlich unbegrenzte (weltweite) Nutzung.
4.5 Die Rechteeinräumung an dem Repertoire erfolgt zeitlich unbegrenzt. Die Rechteeinräumung am Repertoire oder einzelnen Teilen des Repertoires endet (i) mit der Deaktivierung des Repertoires bzw. der einzelnen Teile des Repertoires durch den USER auf der Website (Takedown) bzw. spätestens (ii) mit Zugang einer wirksamen Kündigung der Mitgliedschaft bei YEEBRA (s.u. Ziff. 11). Im Fall einer wirksamen Kündigung schickt YEEBRA Takdown-Aufforderungen an die Betreiber der Stores.
4.6 Der USER erkennt an, dass YEEBRA die Takedown Aufforderung an die belieferten Stores weiterleitet, jedoch keinen Einfluss auf die Dauer und die korrekte Durchführung des Takedown durch diese hat. Aufgrund von technischen Vorgaben kann die Deaktivierung aus sämtlichen Stores mehrere Tage dauern.
4.7 YEEBRA ist berechtigt Kunden von Stores für die Offline-Nutzung das Recht zur Datenaktualisierung oder zur Anfertigung einer Sicherungskopie auf Speichermedien einzuräumen.
4.8 YEEBRA ist berechtigt, die ihr eingeräumten Rechte ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen (Unterlizenzen).
4.9 USER räumt YEEBRA das Bearbeitungsrecht an dem Repertoire ein. Das Bearbeitungsrecht ist auf die technische Bearbeitung zum Zwecke der Bereitstellung in den Stores beschränkt.
4.10 Die Rechteeinräumung umfasst das Recht, Ausschnitte (sog. Clips) mit einer Spieldauer von in der Regel 90 Sekunden aus dem Repertoire herzustellen und zum Probehören oder zu Beurteilungszwecken öffentlich zugänglich machen und/oder senden zu lassen.
4.11 YEEBRA behält sich ausdrücklich das Recht vor, vom User hochgeladene Soundfiles sowie Begleitmaterial nach eigenem Ermessen und ohne Begründung abzulehnen.
4.12 USER verpflichtet sich, bei YEEBRA upgeloadete Soundfiles nicht anderen Anbietern anzubieten und die upgeloadeten Titel auch sonst nirgends digital zu vertreiben oder Dritten den Vertrieb zu gestatten.
4.13 USER erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur elektronischen Speicherung seiner (auch personenbezogenen) Daten. YEEBRA ist auch berechtigt, die Daten im notwendigen Umfang an Vertragspartner weiterzugeben. Der User erklärt seine ausdrückliche Zustimmung zur Veröffentlichung der upgeloadeten Titel und zur Veröffentlichung der vom User bekannt gegebenen produktbezogenen Daten im Internet. Diese Zustimmungserklärung gilt auf Dauer der Mitgliedschaft.
4.14 Sofern der Begründete Verdacht besteht, dass der USER nicht über alle für die Nutzung gemäß der Mitgliedschaft erforderlichen Rechte am Repertoire oder Teilen davon verfügt, insbesondere im Fall des erfolgten oder angedrohten Takedowns des Repertoires oder von Teilen davon durch einen Betreiber eines Store (z.B. in Erfüllung von Art. 17 der Richtlinie (EU) 2019/790 vom 17. April 2019 über das Urheberrecht und die verwandten Schutzrechte im digitalen Binnenmarkt -- „DSM-Richtlinie" -- oder entsprechender nationaler Rechtsvorschriften) ist YEEBRA berechtigt, das beanstandete Repertoire aus dem Vertrieb zu nehmen, Einnahmen aus der Auswertung des beanstandeten Repertoire einzubehalten und seine Vertragspartner hiervon in Kenntnis zu setzen. YEEBRA ist weiter berechtigt, den USER zum Nachweis seiner Rechte an dem beanstandeten Repertoire aufzufordern. Kommt der Nutzer dem nicht innerhalb einer angemessenen Frist (maximal ein Monat) nach, ist YEEBRA berechtigt, die Mitgliedschaft in Bezug auf das beanstandete Repertoire mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
5. Verwertungsgesellschaften, Steuern
5.1 YEEBRA weist den USER darauf hin, dass den Urhebern und Leistungsschutzberechtigten, deren Werke und Leistungen im Repertoire enthalten sind, im Falle der Verwertung des Repertoires ggf. Vergütungsansprüche zustehen. Diese Ansprüche werden üblicherweise von Verwertungsgesellschaften und/oder Verlagen wahrgenommen bzw. geltend gemacht. YEEBRA ist für die Wahrnehmung und Geltendmachung von Rechten und Ansprüchen der USER durch Verwertungsgesellschaften und Verlage nicht verantwortlich. Falls der USER nicht oder nicht alleiniger Rechteinhaber ist, wird er ggfls. die betroffenen Rechteinhaber hierauf hinweisen.
5.2 USER ist allein für die ordnungsgemäße Versteuerung seiner Einnahmen verantwortlich. Falls sich bezüglich des Steuerstatus des USERs Umstände ändern (z. B. mit Hinblick auf die Umsatzsteuerpflicht des USERs), hat der USER YEEBRA hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Die YEEBRA mitgeteilten Änderungen wird YEEBRA so schnell wie technisch möglich berücksichtigen.
6. Künstliches Streaming, Takedown, Schadensersatz
6.1 Es ist dem USER untersagt, Streaming- und Downloadzahlen in den Stores insbesondere durch automatisierte Prozesse zu manipulieren, z. B. durch technische Mittel wie den Einsatz von Bots, Skripts, Fake Robotern, Fake Playlisten, Dauerschleifen oder anderen automatisierten Prozessen oder durch dauerhaftes Streamen des Repertoires durch einen eigenen oder fremden Account (sog. „künstliches Streaming"). YEEBRA weist den USER darauf hin, dass die Manipulation von Download- oder Streamingzahlen ggf. strafbar ist (z.B. als Betrug). Sofern und soweit die Betreiber der Stores YEEBRA wegen künstlichen Streamings bei Repertoire des USERS Strafzahlungen, Gebühren o.ä. auferlegen, ist YEEBRA berechtigt, diese Zahlungen auf den USER umzulegen und Ersatz für die Zahlungen vom USER zu verlangen. YEEBRA ist berechtigt, die von den Betreibern der Stores geforderten Zahlungen direkt dem Kundenkonto des USERS zu belasten.
6.2 YEEBRA ist im Fall von künstlichem Streaming berechtigt, den Zugang des USERS zur Website zu deaktivieren und/oder den Teil des Repertoires des USERS, bei dem künstliches Streaming von Betreibern der Stores festgestellt oder behauptet wurde, vom USER aus den Stores zu entfernen (Takedown), wenn
6.2.1 der begründete Verdacht basierend auf Store-Meldung oder technischen Analysen besteht, dass der USER bzw. Dritte im Auftrag oder auf Veranlassung des USERS Download- / Streamingzahlen des Repertoires oder von Teilen davon manipulieren; YEEBRA wird den USER vor Deaktivierung und Takedown zu einer Stellungnahme innerhalb einer angemessenen Frist auffordern;
6.2.2 der USER das Repertoire oder Teile davon unter unterschiedlichen Titeln bzw. Künstlernamen („recycled Audio") oder Musik, die nicht eindeutig einem Künstlernamen oder einem Song oder Projekttitel zugeordnet werden kann („generische Musik") einstellt;
6.2.3 der Inhalt des Repertoires oder von Teilen davon strafbar ist;
6.2.4 das Repertoire oder Teile davon gegen Rechte Dritter verstoßen.
6.3 YEEBRA ist in den vorgenannten Fällen berechtigt, Auszahlungen vom Kundenkonto zu sperren.
6.4 YEEBRA wird den USER per E-Mail unverzüglich über die getroffenen Maßnahmen informieren und dem USER die Möglichkeit zur Stellungnahme einräumen. Sollten die Vorwürfe von dem betroffenen Store ausgeräumt werden, werden die getroffenen Maßnahmen aufgehoben. Bis dahin ist YEEBRA berechtigt, die dem USER mit Bezug auf gesperrtes Repertoire erteilte Gutschriften zu stornieren. YEEBRA ist weiterhin berechtigt, Zahlungen an den USER für dieses Repertoire zurückzufordern.
7. Garantie
7.1 Der USER garantiert, dass er verfügungsberechtigt in Bezug auf die gem. diesen AGB (Ziffer 4) eingeräumten Rechte ist.
7.2 Der USER garantiert, dass durch das Repertoire und das Begleitmaterial keine Rechte Dritter verletzt werden.
7.3 Der USER garantiert, dass das Repertoire und das Begleitmaterial nicht gegen Strafvorschriften verstoßen.
7.4 Der USER sichert zu und garantiert, weder selbst noch über Dritte den Abruf bzw. die Streams des Repertoires künstlich zu erhöhen oder anderweitig zu manipulieren, z. B. durch künstliches Streaming.
8. Haftungsfreistellung
8.1 YEEBRA weist den USER darauf hin, dass ggf. Dritte an den erzielten Einnahmen zu beteiligen sind (z. B. Urheber, Künstler, Produzenten und andere Personen, welche an der Erstellung des Repertoires bzw. des Begleitmaterials mitgewirkt haben). Der USER stellt YEEBRA von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte gegenüber YEEBRA wegen einer Nutzung und/oder Verletzung ihrer Rechte aufgrund oder im Zusammenhang mit der Nutzung des Repertoires und/oder des Begleitmaterial gem. diesen AGB geltend machen.
8.2 Der USER wird keine Ansprüche gegenüber YEEBRA geltend machen, wenn Dritte (z. B. bei DJ Mixes oder DJ Set Listen) das Repertoire oder Teile davon in Stores eingestellt haben und der USER hiermit nicht einverstanden ist. Der USER wird in diesem Fall seine ggf. bestehenden Ansprüche auf Unterlassung gegenüber den betreffenden Dritten selbst geltend machen. YEEBRA ist hierzu berechtigt aber nicht verpflichtet.
8.3 Der USER ist verpflichtet, die YEEBRA im Zusammenhang mit der Abwehr von Ansprüchen Dritter entstehenden notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung einschließlich aller Gerichts- und Anwaltskosten (auch außergerichtlich) in angemessener Höhe zu erstatten. Dies gilt nicht, wenn die Rechtsverletzung vom USER nicht zu vertreten ist, was der USER darzulegen und zu beweisen hat. Der USER ist verpflichtet, YEEBRA im Falle einer Inanspruchnahme durch Dritte unverzüglich, wahrheitsgemäß und vollständig alle Informationen zur Verfügung zu stellen, die für die Prüfung der Ansprüche und eine Verteidigung erforderlich sind.
9. Haftung von YEEBRA
9.1 YEEBRA haftet dem USER aus allen vertraglichen und gesetzlichen (auch deliktischen) Ansprüchen auf Schadens- und Aufwendungsersatz wie folgt:
9.2 YEEBRA haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt
- bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit,
- bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist,
- aufgrund zwingender Haftung wie etwa nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.3 Verletzt YEEBRA fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehender Ziffer unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag YEEBRA nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung USER regelmäßig vertrauen darf.
9.4 Im Übrigen ist eine Haftung von YEEBRA ausgeschlossen.
9.5 Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung von YEEBRA für seine Erfüllungsgehilfen.
10. Aufwandsentschädigung
Der USER zahlt an YEEBRA in folgenden Fällen die folgenden pauschalen Aufwandsentschädigungen:
- für die Neuerstellung von Rechnungen oder Gutschriften aufgrund von fehlerhaften Angaben des USERs; Bearbeitung von Manipulationsfällen bezüglich der Download- / Streamingzahlen; Bearbeitung von Fällen des recycled Audio bzw. generischer Musik. Die pauschale Aufwandsentschädigung beträgt jeweils € 60,00 (netto) pro Vorfall.
- für die Bearbeitung von Abmahnungen wegen Verletzung von Rechten Dritter durch das Repertoire. Die pauschale Aufwandsentschädigung beträgt € 120,00 (netto) pro Vorfall.
11. Laufzeit, Kündigung
11.1 Die Mitgliedschaft wird auf unbestimmte Zeit geschlossen.
11.2 Der Rechteinhaber kann die Mitgliedschaft jederzeit über den Account des USERS auf der Website kündigen. YEEBRA wird nach Eingang der Kündigung sämtliches Repertoire und Begleitmaterial auf der Website zu deaktivieren (Takedown).
11.3 YEEBRA kann die Mitgliedschaft jederzeit mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende durch schriftliche (E-Mail genügt) Kündigungserklärung an die im Account hinterlegte Adresse bzw. E-Mail-Adresse kündigen.
11.4. Im Fall der Kündigung werden von YEEBRA Takedown-Anforderungen an die Portale gesendet. Ein eventueller positiver Saldo auf dem Kundenkonto wird an den USER ausbezahlt. Sollte der Betrag geringer unter EUR 12,- liegen, ist YEEBRA berechtigt, den Betrag einzubehalten.
11.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann.
11.6 Ein wichtiger Grund ist insbesondere:
- ein erheblicher Verstoß gegen wesentliche Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt oder wiederholt begangen wird und die Fortführung des Vertragsverhältnisses unmöglich oder unzumutbar macht; dies ist insbesondere bei Nichtzahlung der Membership Fee durch den USER der Fall.
- Repertoire bzw. Begleitmaterial enthält strafbares Material;
- Repertoire bzw. Begleitmaterial enthält radikal propagandistisches oder sittenwidriges Material;
- Manipulation von Download- und/oder Streamingzahlen;
- die Angabe falscher Daten durch USER;
- keine erfolgreiche Identifizierung des USERs;
- gegen USER bzw. Gesellschafter oder Geschäftsführer von USER bestehen Sanktionen, Embargos oder Blockaden, die den Handel mit bestimmten Ländern, Territorien, Organisationen, Unternehmen oder Personen unterbinden;
- wenn bezüglich des gesamten Vermögens einer Vertragspartei oder eines wesentlichen Teils dieses Vermögens ein Insolvenzverfahren eingeleitet wurde oder Gründe für die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen eine Vertragspartei vorliegen oder ein solches Verfahren mangels Masse abgelehnt wurde oder gegen eine Vertragspartei ein Insolvenzverfahren beantragt wurde oder von einer Vertragspartei eine eidesstattliche Versicherung über ihr Vermögen abgegeben wurde.
11.7 Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch YEEBRA ist der USER nicht berechtigt, sich erneut zu registrieren (auch nicht unter einem anderen Namen oder Pseudonym).
11.8 Einnahmen, die nach Vertragsbeendigung bei YEEBRA eingehen, werden vertragsgemäß abgerechnet und ausbezahlt, es sei denn, YEEBRA stehen Ansprüche gegen USER wegen einer Verletzung vertraglicher Pflichten des USERs zu.
12. Widerrufsrecht
12.1 USER nimmt zur Kenntnis, dass ihm als Verbraucher bei Fernabsatzverträgen und Verträgen über digitale Dienstleistungen grundsätzlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht zusteht.
12.2 USER verlangt ausdrücklich, dass YEEBRA mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt, und stimmt dem vorzeitigen Leistungsbeginn ausdrücklich zu. USER bestätigt, dass er darüber belehrt wurde und davon Kenntnis hat, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch YEEBRA erlischt.
12.3 Die Vertragserfüllung durch YEEBRA gilt als vollständig erfolgt, sobald USER Dateien von Musiktiteln zum Vertrieb durch YEEBRA auf der Website hochgeladen hat, da YEEBRA diese Titel dann unverzüglich an die Stores weiterleiten wird.
13. Vertragsübernahme
YEEBRA ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten ganz oder teilweise an einen Dritten zu übertragen. YEEBRA wird hierüber rechtzeitig, spätestens jedoch mit einer Frist von vier (4) Wochen vor der Vertragsübernahme in Textform an die zuletzt bekannte E-Mail-Adresse informieren. Der USER hat das Recht, die Mitgliedschaft binnen 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung der Vertragsübernahme ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
14. Änderung der AGB
YEEBRA ist berechtigt, diese AGB zu ändern, soweit dies zur Beseitigung nachträglich entstandener Äquivalenzstörungen oder zur Anpassung an veränderte rechtliche oder technische Rahmenbedingungen notwendig ist. Über eine Änderung wird YEEBRA unter Mitteilung des Inhalts der geänderten Regelungen an die im Account hinterlegte E-Mail-Adresse informieren. Die Änderung wird auch in Bezug auf das bis zu diesem Zeitpunkt upgeloadete Repertoire wirksam, wenn der USER nicht binnen von 15 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung der Änderung schriftlich oder per E-Mail widerspricht. Im Fall eines Widerspruchs gelten die AGB in der bisherigen Fassung fort. YEEBRA ist in diesem Fall berechtigt, die Mitgliedschaft mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen.
15. Sonstiges
15.1 Soweit eine Bestimmung dieser AGB unwirksam ist oder wird, gelten die übrigen Teile des Vertrages unverändert fort.
15.2 diese AGB unterliegen österreichischem Recht und nur die deutsche Version dieses Vertrages ist maßgeblich. Übersetzungen dienen ausschließlich der Verständnishilfe.
15.3 Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Geschäftssitz von YEEBRA in Österreich.